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§ 1
Geltung der Vertagsbedingungen |
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(1) |
Für
den Verkauf von Internetlösungen und für die vorvertragliche
Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich
diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertraginhalt,
auch wenn die PixelProductions GmbH ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. |
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(2) |
Auch
wenn bei Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht
nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen
Vertragsbedingungen der PixelProductions GmbH in ihrer Angabe
der Erklärung des Bestellers unter http://www.pixelproductions.de/Agb/agb.php
abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren
schriftlich etwas anderes. |
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(3) |
Für
die Lieferung der Internetlösungen gelten ergänzend
die §§ 433 ff. BGB. Für zusätzliche Dienstleistungen
(z.B. Schulungen, Einrichtung von Netzwerken, Email Client Installationen
und Einrichtungen) gelten ergänzend die §§ 611
ff. BGB. |
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§ 2
Vertragsabschluss |
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(1) |
Auch
wenn bei Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht
nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen
Vertragsbedingungen der PixelProductions GmbH in ihrer Angabe
der Erklärung des Bestellers unter http://www.pixelproductions.de/agb
abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren
schriftlich etwas anderes. |
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(2) |
Für
die Lieferung und Leistungen anderer Art (z.B. Hardwarelieferung,
Softwarepflege, Einrichtung und Installation von Software) sind
gesonderte Verträge zu schließen. |
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§ 3
Preise |
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Soweit
nichts anderes angegeben, hält sich der Verkäufer an
die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung
des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet. |
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§ 4
Zahlung |
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(1) |
Soweit
nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers
10 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Anzahlungsrechnungen
und Abschlagsrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. |
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(2) |
Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Käufer über
den gesamten Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks
gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich
eingelöst wird. |
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(3) |
Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. |
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§ 5
Vertragsgegenstand, Leistungsumfang |
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(1) |
Gegenstand
dieses Vertrages ist die Lieferung der Internetlösung und
die Einräumung des Nutzungsrechts. |
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(2) |
Maßgebend
für den Umfang, Art und Qualität der Lieferung und
Leistungen ist die beiderseits unterzeichnete Auftragsbestätigung
der PixelProductions GmbH, sonst das Angebot der PixelProductions
GmbH. Sonstige Angaben, Anforderungen, Änderungen im Leistungsumfang
werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies
schriftlich vereinbaren oder die PixelProductions GmbH sie schriftlich
bestätigt hat. |
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(3) |
Der
Besteller erhält die Internetlösungen/Applikationen
auf einen dafür vom Besteller bereitgestellten und geeigneten
Internetserver. |
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(4) |
Die
PixelProductions GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen
nach dem Stand der Technik. |
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§ 6
Eigentumsvorbehalt |
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Bis
zur Erfüllung aller Forderungen bleiben die Applikationen,
Grafiken sowie sämtliche Nutzungsrechte Eigentum der PixelProductions
GmbH. Die PixelProductions GmbH bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung alleinberechtigt, und kann das Nutzungsrecht des Käufers
widerrufen. Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gehen alle
Nutzungsrechte auf den Käufer/Kunden über. Der Käufer/Kunde
ist nicht berechtigt, die Rechte und Applikationen an Dritte
zu veräußern oder sonst wie zu übertragen, es
sei denn die PixelProductions GmbH erklärt schriftlich ihre
Zustimmung. |
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§ 7
Haftung |
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(1) |
Schadensersatzansprüche
sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich
unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. |
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(2) |
Bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer
für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe
des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen aus dem Schadensersatzansprüchen Dritter
sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht
verlangt werden, es sei denn, ein vom Käufer garantiertes
Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen
solche Schäden abzusichern. |
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(3) |
Die
Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen
1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen
Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei der
Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für
Ansprüche nach dem Produkt Haftungsgesetz. |
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(4) |
Soweit
die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. |
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§ 8
Vertragsbindung und Vertragsbeendigung |
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(1) |
Die
Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt,
Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz
statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit
Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei
Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach
Fristablauf erklärt werden. In den Fällen des § 323
Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung
ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung
nicht verlangen. |
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(2) |
Alle
Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit
der Schriftform. |
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